Achtung, Mieter und Vermieter!
Mieter haben bei der neuen Satzung des ZAV ein zusätzliches Problem. Sie sind bei allen Entscheidungen auf ihren Vermieter angewiesen.
Mieter können z.B. keinen Antrag auf Kinderermässigung stellen. Das muss der Vermieter für sie tun.
Genauso verhält es sich mit dem Widerspruch gegen den Gebührenbescheid. Mieter erhalten den ja gar nicht, können sich also auch nicht direkt dagegen zur Wehr setzen.
Wir raten daher allen Mietern, sich schnellstmöglich mit ihren Vermietern zusammenzusetzen und diese Fragen einvernehmlich zu klären.
An die Vermieter ergeht unsere Bitte, trotz des Aufwandes den sie damit haben, ihre Mieter nicht im Regen stehen zu lassen.
An dieser Stelle sei auch erwähnt, dass die Vermieter unter der neuen Satzung des ZAV zu leiden haben. Der bürokratische Aufwand für sie wird z.B. deutlich erhöht.
NEU! Wir dokumentieren auf unserer Seite Leserbriefe, Briefe an den ZAV einen E-Mail-Verkehr zwischen einem Vermieter, Herrn Viehl, und dem ZAV. Es geht um die auch uns häufig gestellte Frage, ob es möglich ist, bei mehreren Parteien auf einem Grundstück für jede Partei eine Tonne zu erhalten. Dies wurde abschlägig beschieden. Der Schriftwechsel ist durchaus lesenswert. Sie finden ihn hier.

