Klage in allen Punkten abgewiesen - keine Revision zugelassen

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat die Klage gegen den ZAV in allen Punkten abgewiesen. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Dieses Urteil widerspricht fundamental dem Rechtsempfinden tausender Vogelsberger Bürgerinnen und Bürger. Aber: wir lassen nicht locker. Diese ungerechte, unsoziale, ökologisch unsinnige Satzung muss geändert werden. Jetzt eben wieder auf politischer Ebene. Nähere Infos in den nächsten Tagen.

 

Prozess schleppt sich hin - Rüge für ZAV vom Datenschutz

Während sich der Prozess weiter dahinschleppt und trotz anderslautender Gerüchte noch immer kein Ende in Sicht ist, wurde der ZAV vom Hessischen Datenschutzbeauftragten in dessen Jahresbericht ermahnt. Prof. Ronellenfitsch kritistiert die Praxis des ZAV, für die Kinderermässigung Geburtsurkunden zu verlangen. Das Verfahren wurde inzwischen nach zahlreichen Protesten geändert. Hier dokumentieren wir den den ZAV betreffenden Auszug aus dem Datenschutzbericht.

 

Müllrebellen rufen auf: Kommt zur Bürgerversammlung!

Die Vogelsberger Müllrebellen rufen die Bürgerschaft des Vogelsbergkreises auf, an der vom Kreistagsvorsitzenden Jürgen Ackermann einberufenen Kreis-Bürgerversammlung am 12. September 2011 um 19.30 Uhr in Lauterbach in der Aula der Kreissparkasse rege teilzunehmen.

Zunächst hatten die Müllrebellen gefordert, als Sachverständige neben anderen auf dem Podium vertreten zu sein, um als Vertreter der Vogelsberger bei der Gestaltung einer neuen Satzung effektiv mitwirken zu können. Dies hatte der Kreistag in seiner Sitzung vom 20. Juni 2011 jedoch abgewiesen.

Die Müllrebellen werden daher noch vor der Bürgerversammlung sämtlichen Verantwortlichen und Entscheidungsträgern ein Konzept für die zukünftige Müllentsorgung vorlegen, welches in erster Linie die Interessen der Gebührenzahler berücksichtigt.

Dieses Konzept erreicht durch Rekommunalisierung der Müllentsorgung die gesetzlich vorgeschriebenen Ziele wie Umweltschutz durch Müllvermeidung als auch die Möglichkeit zur Gebührensenkung. Dies wird erreicht, weil die Einnahmen aus der Sammlung von Wertstoffen in diesem Fall nicht von privaten Firmen bzw. Konzernen eingestrichen werden, sondern im kommunalen Zweckverband zur Kompensierung der entstehenden Kosten zur Verfügung stehen.

 

Urteil kommt - jetzt muss gehandelt werden

Noch in diesem Jahr wird der VGH Kassel ein Urteil in Sachen ZAV-Satzung sprechen. Nun muss auf politischer Ebene gehandelt werden, um ein „Umstellungsdebakel“ wie jüngst erlebt zu verhindern. Wir Müllrebellen begrüßen, dass nun endlich eine Bürgerversammlung zum Thema durchgeführt werden soll. Hier haben wir in einem Brief an Parteien und Kreistagsfraktionen erste Forderungen dazu formuliert.

 

Veolia: Nicht nur Müll

Der Konzern Veolia, der u.a. im Vogelsberg an der Müllentsorgung und über seine Tochter MHWA an der Abwasserentsorgung (technische Betriebsführung) für die Gemeinden Kirtorf, Antrifttal, Feldatal und Schwalmtal verdient, mischt auch im globalen Wassergeschäft mit. In vielen Städten und Gemeinden auf mehreren Kontinenten hat Veolia die Wasserver- und -entsorgung von den kommunalen Trägern übernommen. Über die Folgen dieser Politik für Umwelt und Verbraucher aber auch über Alternativen berichtet der Film "Water makes money". Man kann ihn hier bestellen und sich informieren.

 

Müllrebellen: Lächerlicher Versuch Kopps von eigenen Fehlern abzulenken

Als „einen lächerlichen Versuch, von den gemachten Fehlern abzulenken“ bezeichnen die Vogelsberger Müllrebellen die Pressekonferenz von Friedel Kopp zur Politik des ZAV. Der ZAV-Vorstand gehe inzwischen offenkundig selbst davon aus, dass die Müllrebellen den Prozess gewinnen werden. Was aber nun als Gutschrift und Rückerstattung bezeichnet werde, sei in Wahrheit der lange währenden Unfähigkeit des ZAV-Vorstands geschuldet, die Leerungen registrieren zu lassen und solle nun, rechtzeitig vor der Wahl, als eine Art Geschenk dargestellt werden. Nach eigenen Berechnungen seien dies weit über 1 Million Euro, die der ZAV dafür aufzubringen habe. Dabei reihe sich auch diese Panne in die endlose Serie von Pleiten und Versagen auf Seiten des ZAV in den letzten Jahren ein. „Was man falsch machen konnte, hat man falsch gemacht“, erklärt Hinrich Lüttmann von den Müllrebellen dazu. Das neue Müllsystem sei überflüssig, bürokratisch, unsozial, nicht ökologisch und jeder wisse das. „Die Umstellung hat uns Gebührenzahler nicht nur Nerven sondern auch zehntausende Euro gekostet“, bestätigt Dietmar Schnell, ein weiteres Mitglied des sogenannten „harten Kerns“ der Müllrebellen. Was bislang an Einsparungen bekannt sei, rühre in erster Linie von den neuen Verträgen zur Entsorgung und wäre auch ohne neues System wirksam geworden. „Die Müllrebellen rufen die Bevölkerung auf, nicht zu vergessen, wer uns diese katastrophale Müllsatzung eingebrockt hat. Man kann die bevorstehende Wahl nutzen, denen zumindest einen Denkzettel zu verpassen und die Möglichkeit schaffen, nach der Wahl eine bessere Lösung zu suchen.“, erklärt Hinrich Lüttmann abschließend.

 

ZAV antwortet auf Fragen der Müllrebellen

Der ZAV hat auf die Fragen der Müllrebellen geantwortet. Wir dokumentieren die drei Seiten des Schreibens hier, hier und hier. Die Rolle von Veolia und viele andere Fragen bleiben aber weiterhin unbeantwortet.

 

Offener Brief an ZAV stellt Fragen

Mit einem offenen Brief an den ZAV versuchen die Müllrebellen Licht ins Dunkel zu bringen und die Rolle der AEGV und des multinationalen Konzerns Veolia im Zusammenhang mit der geplanten Deponierung von Material der Klasse 2 im Bastwald zu klären und die Beschaffenheit und Herkunft dieses Materials zu erfahren. Den gesamten Brief können Sie hier nachlesen.

 

Müllkostenrechner für Vermieter

Herr Hofmann, dem wir schon den normalen Müllkostenrechner verdanken, hat diesen speziell für die Bedürfnisse von Vermietern angepasst. Wir haben ihn nicht getestet und können daher nichts zur Qualität etc. sagen. Daher übernehmen wir auch keinerlei Garantien oder Ähnliches. Herr Hofmann weist darauf hin, dass der Müllkostenrechner lediglich als Entscheidungshilfe anzusehen ist.Dennoch viel Spaß und viel Erfolg damit. Wir freuen uns über Rückmeldungen. Den Müllkostenrechner für Vermieter finden Sie hier.

 

Müssen die Tonnen ggf. zu einem besser erreichbaren Platz gebracht werden?

In letzter Zeit erreichten uns mehrfach Anfragen, ob es rechtlich in Ordnung ist, dass der ZAV von Kunden (z.B. Anwohnern von Sackgassen) verlangt, ihre Tonnen zu für die Lkw der Müllabfuhr leichter erreichbaren Plätzen zu bringen. In mehreren Urteilen wurde ein solches Verfahren als gerechtfertigt angesehen. Sie können hier und hier die entsprechenden Unterlagen einsehen.

 

Stand der Normenkontrollklage

Nachdem der ZAV die Klage erwidert hatte mit der Aussage, die Behauptungen der Rebellen seien sämtlich unbegründet, hatten wir Unterlagen gefordert, die dieses belegen.

Daraufhin hatte der ZAV die Sitzungsprotokolle vorgelegt, welche uns jedoch schon längst bekannt waren und auf welche sich Teilaspekte der Klage bereits stützten.

Also forderten wir erneut umfangreiche, aussagefähige und prüfbare Unterlagen.

Im Schreiben des Verwaltungsgerichtshofes Kassel an den ZAV hatte sich das Gericht eindeutig und unmißverständlich hinter unsere Forderungen gestellt und die Vorlage der geforderten Unterlagen erwartet.

Jetzt hat der ZAV neue Unterlagen vorgelegt und zwar den Ausdruck einer digitalen Präsentation der Beraterfirma ökon!

Hierbei handelt es sich eindeutig wieder nicht um prüfbare Unterlagen, welche gerichtlich verwertbar wären.

Die Ahnung, dass die Macher im ZAV die Klagen aus der Bevölkerung, die wir stellvertretend übernommen haben, ignorieren, wird nun Wirklichkeit: Mit fadenscheinigen Mitteln wird versucht und offensichtlich erreicht, dass ein Urteil mit Sicherheit nicht vor den Kommunalwahlen erfolgt.

Der Politik sei aber versichert, viele Wahlberechtigte im Vogelsberg haben selbst schon lange geurteilt und werden danach handeln! Hier finden Sie eine Liste der Mitglieder der Verbandsversammlung des ZAV.

 
 

Neue Klagewelle gegen den ZAV?

Gebührenzahler erwägen Untätigkeitsklagen


Bei der im September durchgeführten Verbands-Versammlung des ZAV hatte der Verbandsvorsteher Friedel Kopp noch stolz von nur 1000 Widersprüchen gesprochen, die bereits in der Bearbeitung seien.
 
Doch scheinbar ist beim ZAV wieder mal was schiefgelaufen: Warum sonst melden sich immer häufiger von Bürgermeistern und ZAV enttäuschte Gebührenzahler bei den Müllrebellen?
 
Wer nach der Zusendung eines fehlerhaften Gebührenbescheides Widerspruch eingelegt hatte, hatte daraufhin eine lapidare Mitteilung erhalten, der Widerspruch sei eingegangen und befände sich in der Bearbeitung. Doch viele haben bis heute, nach 3 Monaten und mehr immer noch keinen Widerspruchs- oder Abhilfebescheid erhalten!
 
Dass dem Gebührenzahler oftmals unberechtigt Gelder entzogen werden, Korrekturen und Rückzahlungen ohne Zinsen aber erst im kommenden Jahr ergehen sollen, ist die eine Sache!
Und dass im Bescheid und seitens des Verbandsvorstehers Kopp bei Nichtbezahlung der Gebühren mit Zwangsmitteln gedroht wird, die andere!
 
Doch dass der ZAV die Widersprüche nicht bearbeitet, zeigt vielen wieder einmal ganz deutlich, dass es dem ZAV in erster Linie um das Geld, nicht aber um das Wohl der Bürgerschaft geht!
 
Viele überprüfen daher jetzt das Eingangsdatum ihres Widerspruches und führen Klage vor dem Verwaltungsgericht!

 

 

Werden Biotonnen Pflicht?

Wie Sie diesem Artikel aus der Frankfurter Rundschau entnehmen können, ist unser ZAV wieder mal absolut auf der Höhe der Zeit. Das Bundesumweltministerium plant Biotonnen verpflichtend zu machen (weil es ökologisch sinnvoll ist) und unser ZAV beendet die - erfolgreiche - Pilotphase. Das ist ökologisch betrachtet Schwachsinn hoch drei. Aber es ist auch ökonomisch unsinnig. Biomüll ist ein wertvoller Rohstoff. Viele Abfallzweckverbände verdienen damit gutes Geld, obwohl die Abfuhr für die Bürger kostenlos ist. Herr, schmeiss Hirn vom Himmel!!!

 

Pressemeldung August 2010

Die Müllrebellen haben den Medien eine aktuelle Erklärung übergeben. Hier ist sie im Original nachzulesen.

 

Müllrebellen rufen zu Vorschlägen für Spendenverwendung auf

Der Prozess wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Aber nach wie vor rechnen die Müllrebellen mit einem positiven Ausgang. Daher hat der "Harte Kern" auf seiner jüngsten Sitzung beschlossen, die Vogelsberger Bevölkerung aufzurufen, Vorschläge für die Verwendung der Spenden zu machen, die den Müllrebellen für die Finanzierung des Prozesses zugegangen sind. "Wir haben ja von Anfang an betont, dass die Gelder, die nicht für den Widerstand gegen die unsoziale und ökologisch unsinnige Satzung verwandt werden, an eine oder mehrere gemeinnützige Organisationen in der Region gehen sollten", so Hinnerk Lüttmann. Dietmar Schnell ergänzt dazu: "Wir wollen der Vogelsberger Bevölkerung, insbesondere aber unseren Spenderinnen und Spendern, die Möglichkeit eröffnen, über die Verwendung der Gelder mitzuentscheiden. Die Müllrebellen bitten daher nun um Vorschläge, auch wenn wir augenblicklich noch nicht wissen, wieviel Geld letztlich übrig bleibt."

 

Müllrebellen zu Widersprüchen - neue Presseerklärung der Müllrebellen

Die Vogelsberger Müllrebellen haben die ersten Gebührenbescheide des ZAV unter der neuen Satzung durch eine Anwaltskanzlei prüfen lassen. „Widersprüche bezüglich der Fragen, die im Normenkontrollverfahren behandelt werden“, so Hinrich Lüttmann, einer der Sprecher der Initiative, „sind laut Hinweis in Bescheid und Infoblatt nicht notwendig. Wenn wir mit unserer Klage erfolgreich sind, wird dies für alle Gebührenzahler gelten, auch wenn sie jetzt keinen Widerspruch einlegen.“ Das sei die gute Nachricht. Damit könnten den Betroffenen aber auch dem ZAV und somit letztlich allen Gebührenzahlern unnötige Kosten erspart werden.

 

Dennoch sollten die Vogelsberger ihre Gebührenbescheide genau prüfen. Falls dort Fehler auftauchten, die nicht von der Klage gedeckt sind, also z.B. falsche Anzahl gemeldeter Personen, falsche Anzahl an Freileerungen, falsche Behältergrößen etc. sollten sie Widerspruch einlegen. „Wenn die Widersprüche insoweit berechtigt sind, sind sie auch kostenfrei“, so Lüttmann weiter. Nur falls sie unberechtigt seien, könne der ZAV den Widerspruchsführenden Kosten für das Verfahren in Rechnung stellen. Widersprüche hätten aber keine aufschiebende Wirkung. Gezahlt werden müsse bei Fälligkeit – ob mit oder ohne Widerspruch.

 

Bei ersten Überprüfungen hatten die Müllrebellen unklare aber auch eindeutig falsche Bescheide entdeckt. „Nun scheint sich das Chaos der Umstellung fortzusetzen. Was wir immer betont haben, tritt auch hier deutlich zu Tage: diese Satzung ist nicht praxistauglich. Da der ZAV offenkundig unsere Normenkontrollklage zu verschleppen versucht, werden wir nun weitere juristische Schritte prüfen“, so die Müllrebellen in ihrer Erklärung.

 

Erste Gebührenbescheide versandt

Inzwischen, nach mehr als einem halben Jahr, wurden die ersten Gebührenbescheide versandt. Wir weisen daher nochmals darauf hin, dass wir empfehlen, zunächst abzuwarten. Die Bescheide werden derzeit von unserem Rechtsanwaltsbüro in Berlin geprüft. Sobald uns das Ergebnis vorliegt, werden wir Ihnen hier und in der Presse unsere Empfehlungen dazu mitteilen. Unternehmen Sie also vorerst nichts. Zahlen Sie noch nicht, Sie haben dafür eine Frist von ca. drei Wochen. Legen Sie aber auch noch keinen Widerspruch ein. Schauen Sie regelmäßig auf dieser Seite und in der Presse nach neuen Informationen Ihrer Müllrebellen.

Dessen ungeachtet sollten Sie Ihren Bescheid daraufhin überprüfen, dass alle Angaben darin korrekt sind, insbesondere die Zahl der berechneten Personen. Falls dort Ungereimtheiten oder Fragen auftauchen, wenden Sie sich bitte an den ZAV mit der Bitte um Überprüfung und ggf. Änderung.

Berichte über die jüngste Pressekonferenz der Müllrebellen finden Sie unter Pressespiegel.

 

Interessanter Bericht im hr

Hier finden Sie den Link zu einem interessanten Bericht über das Vogelsberger Mülltonnenchaos.

 

Wir sind noch da! Wir haben nur ein Verschnaufpäuschen eingelegt.

Die Klage läuft. Der ZAV, so scheint es, spielt auf Zeit. Vermutlich möchten die Verantwortlichen den Prozess bis nach den Kommunalwahlen hinauszögern. Auch Gebührenbescheide sind bislang Fehlanzeige. Wir informieren, sobald sich etwas tut. 

 

Familien mit Kindern sollten jetzt schnell handeln

Familien mit Kindern sollten jetzt schnell handeln. Wer bis 1.4.2010 einen Antrag auf Ermäßigung der Gebühren stellt, kann noch rückwirkend zum 1.1.2010 in den Genuss derselben kommen. Anträge dazu finden Sie auf der Seite des ZAV unter http://www.zav-online.de/php/m46.php. Gleiches gilt für solche Personen, die aus besonderen Gründen aus der Berechnung heraus genommen werden können (z.B. Studenten, Wehr-/Ersatzdienstleistende, dauerhaft in Pflegeinrichtungen befindliche Personen, Personen mit zwei Wohnsitzen im Kreisgebiet, dauerhaft abwesende
Personen etc.).  

 

Wortlaut der Normenkontrollklage

Hier können Sie den genauen Wortlaut der Normenkontrollklage nachlesen.

 

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Liebe Vogelsbergerinnen und Vogelsberger,

die neue Müllsatzung wird nun umgesetzt und damit kommen die Schwächen und die fehlende Durchdachtheit erst richtig ans Tageslicht. Wenn Ihnen die Satzung, so wie sie ist, nicht gefällt, dann sagen Sie das doch bitte auch jenen Menschen, die sie verabschiedet haben, bzw. die nun in den entsprechenden Gremien sitzen. Damit Sie die Ansprechpartner in Ihrer Gemeinde finden, haben wir hier eine Liste der Mitglieder der Verbandsversammlung und des Vorstandes zusammengestellt. Bitte sprechen Sie sachlich mit den für Ihre Kommune Verantwortlichen und erklären Sie ihnen Ihre Kritik an der neuen Satzung. Wir bitten Sie, den Verantwortlichen freundlich und nicht aggressiv gegenüber zu treten. Ein anderes Verhalten hilft niemandem und verhärtet nur die Fronten.

 Mit freundlichen Grüßen

 Die Vogelsberger Müllrebellen

 

Müllrebellen reichen Normenkontrollklage ein

Die Vogelsberger Müllrebellen haben, nachdem unzählige Versuche, den ZAV von seinem ökologisch und ökonomisch falschen Weg abzubringen, gescheitert sind, beim VGH Kassel einen Antrag auf Normenkontrolle gegen die neue Müllsatzung eingereicht. Das Aktenzeichen hierzu lautet: 5 C 206/10.N. Den kompletten Text der Presseerklärung dazu lesen Sie hier

 

Verkehrshindernis Monstertonne

In letzter Zeit häufen sich Anfragen besorgter Grundstückseigentümer, die die größeren Tonnen auf ihren Grundstücken (z.B. in den Innenstädten) nicht mehr vernünftig unterbringen können. Vielfach sind diese Menschen gezwungen, die Tonnen am Straßenrand stehen zu lassen. Das sieht nicht nur unschön aus, es birgt auch die Gefahr, dass die Tonnen gestohlen werden oder sich gar andere Personen verletzen oder Sachschäden, z.B. durch Unfälle enstehen. In all diesen Fällen ist der Grundstückseigentümer der Gelackmeierte. Für diese Fälle haben wir hier gemeinsam mit unserem Rechtsbeistand ein Musterschreiben entwickelt. Sie können es mit Ihren Daten versehen und dann an die zuständigen Stellen senden.

 

Gesonderte Tonnen für Eigentumswohnungen

Inzwischen kann man beim ZAV einen Antrag auf Einzelgefäße für Eigentumswohnungen stellen. Siehe http://www.zav-online.de/php/m46.php. Es erscheint allerdings fraglich, ob das satzungskonform ist...

 

Weitere Infoveranstaltungen

Immer wieder werden an uns Bitten aus der Bevölkerung herangetragen, weitere Infoveranstaltungen durchzuführen, vor allem aus Orten, in denen wir bislang noch nicht waren. Wir machen jetzt eine kleine Pause und werden dann etwa zu der Zeit, wenn die Gebührenbescheide in die Häuser geflattert kommen (also Ende Februar), noch einige solcher Veranstaltungen durchführen.

 

Kinderermässigung

Den Antrag auf Kinderermässigung finden Sie auf der Seite des ZAV unter

http://www.zav-online.de/php/pdf/Antrag_auf_Befreiung_Kinder.pdf

 

Den Antrag für Härtefälle gibt es nicht (mehr?) online, Sie sollten daher versuchen einen formlosen Antrag selbst zu formulieren. Aus Gründen des Urheberrechtsschutzes und um Anzeigen gegen uns zu vermeiden, haben wir uns entschieden nur den Link, nicht aber das Dokument selbst zu veröffentlichen. Wenn Sie diesem Link folgen, verlassen Sie selbstverständlich unseren Bereich und sind dann auf den offiziellen Seiten des ZAV. Jetzt ist auch die Hauptsatzung wieder da! Da scheint doch jemand beim ZAV sehr aufmerksam unsere Homepage zu studieren... Aber die ist ja auch viel informativer.

 

Müllkostenrechner

Harald Hofmann aus Ober-Moos hat in Excel einen Müllkostenrechner programmiert. Sie können ihn sich hier in einer nochmals überarbeiteten und verbesserten Version downloaden. Wir übernehmen keinerlei Garantie dafür, dass das Programm fehlerfrei ist. Bitte ausprobieren und Verbesserungsvorschläge oder Fehlermeldungen an uns. Danke.

 

Was tun, wenn der Gebührenbescheid kommt? Die Müllrebellen klären auf!

Ab Ende Januar wird der ZAV die ersten Gebührenbescheide versenden. Was kann man dann tun? Muss jeder zahlen? Hat die Klage aufschiebende Wirkung? Wie ist das ist mit den Mietern? Wer bekommt u.U. Geld zurück und wer nicht? Diese und viele andere wichtige Fragen möchten wir gerne mit Ihnen besprechen. Dazu bereiten wir mehrere Regionalversammlungen vor. Die ersten Termine stehen schon fest:

Alsfeld, Dienstag, 12.1.10, 19 Uhr, Hotel Klingelhöffer, Hersfelder Straße

Lauterbach, Mittwoch, 13.1.10, 19.30 Uhr, Lauterbacher Hof, Vogelsbergstraße 87

Schwarz, Sonntag, 17.1.10, 17.00 Uhr, Gasthaus Jöckel ("Moges")

Nieder-Moos, Montag, 18.1.10, 19.30 Uhr, Gaststätte Seeblick, Am Camping 2

Schlitz, Dienstag, 19.1.10, 19.30 Uhr, Zur Ottoburg ("Bei Manße Diet"), Ringmauer 24

Hochwaldhausen, Mittwoch, 20.1.10, 19.30 Uhr, Haus des Gastes

Homberg/Ohm, Donnerstag, 21.1.10, 19.30 Uhr, Frankfurter Hof, Frankfurter Str. 97

Schotten-Burkhards, Montag, 25.1.10, 19 Uhr, Gasthaus "Zur Birke"

Bitte kommen Sie zahlreich! Bringen Sie Nachbarn, Freunde und Bekannte mit. Informieren Sie sich jetzt!

Unseren neuen Flyer zu dieser Thematik finden Sie hier. Ausdrucken, auslegen, verteilen, etc. ist nicht nur erlaubt sondern ausdrücklich erwünscht.

 

 

Proteste vor der Verbandsversammlung am Freitag

Am Freitag, 18.12., trifft sich um 14.30 Uhr die Verbandsversammlung des ZAV in Kirtorf in der Gleentalhalle. Wir Müllrebellen werden dort sein und den Verantwortlichen, als unser Weihnachtsgeschenk an sie, nochmals einen dicken Stoß Unterschriften überreichen. Außerdem geben wir dann offiziell die Eröffnung des Normenkontrollverfahrens bekannt. Kommt alle dorthin und zeigt den Verantwortlichen die rote Karte. Hier können Sie ein erstes Bild von der Veranstaltung sehen: Hinnerk und der Weihnachtsmann (das ist der Mann im roten Kostüm...). Und hier können Sie einen Bericht der osthessen-news nachlesen. Hier gibt es einen Bericht des ZDF zu sehen (ab ca. 34.40 min.).

 

Widersprüche, Klagen - was geht?

Hier erklären wir Ihnen, welche juristischen Schritte gegen die neue Satzung möglich sind.

 

Einzugsermächtigung - nein danke!

Hier die Presseerklärung der Müllrebellen zur Frage der vom ZAV gewünschten Einzugsermächtigung.

 

Klage gegen ZAV-Satzung beschlossen

Müllrebellen reichen Normenkontrollklage beim Verwaltungsgericht ein

Am Mittwoch trafen sich Vertreter der Vogelsberger Müllrebellen, um die Ergebnisse der Prüfung der ZAV-Satzung durch eine renommierte Berliner Anwaltskanzlei zu besprechen.

Die Stellungnahme der auf Abfall- und Gebührenrecht spezialisierten Anwälte ist eindeutig: Die neue Satzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis ist rechtswidrig!

Daher wurde einstimmig beschlossen, die inzwischen 20.000 registrierten Unterstützer/Innen der Müllrebellen aufzurufen, die neue Satzung des ZAV auf dem Klageweg zu kippen.

Müllrebellen-Initiator, Hinrich Lüttmann, rief daher die Vogelsberger Bevölkerung auf: „Die Klage und die damit verbundenen Kosten belaufen sich auf einen hohen vierstelligen Betrag. Darum bitten wir alle Betroffenen um eine Geldspende. Da wir kein gemeinnütziger Verein sind, können wir leider keine Spendenquittungen ausstellen. Machen Sie mit Ihrer Spende den Klageweg möglich. Richten Sie Ihre Spende auf folgendes Konto: Sparkasse Oberhessen, BLZ 518 500 79, Kto.-Nr. 124 630 22 23. Jeder soll so viel spenden, wie er mag oder kann. Sollte die eingehende Summe wider Erwarten nicht ausreichen, werden die eingezahlten Spenden von uns zurück überwiesen.“

Wer namentlich als Kläger auftreten möchte, kann sich entweder auf der Internetseite www.muellrebellen.de in eine entsprechende Liste eintragen oder dies schriftlich mitteilen an folgende Adresse: Vogelsberger Müllrebellen, c/o Hinrich Lüttmann, Auerbergweg 3, 36323 Grebenau-Schwarz.

 

Nachbarkreise senken Müllgebühren

Im Nachbarkreis Fulda werden die Müllgebühren jetzt gesenkt. Einen Beitrag dazu können Sie hier lesen. Im Wetteraukreis das Gleiche (siehe hier). Da behaupte noch eine(r), die Probleme des ZAV seien nicht hausgemacht.

 

Einzelprüfbericht des Landesrechnungshofes: 
Vertrag ZAV - AEGV ist rechtswidrig

In seinem Einzelprüfbericht stellt der Landesrechnungshof fest: Der Vertrag zwischen ZAV und AEGV verstößt gegen das EU-Vergaberecht. Einzelheiten dazu demnächst hier.

 

Nachfragen

Wir haben auf den Antwortbrief von Herrn Kopp noch einige Nachfragen formuliert. Dieses Schreiben finden Sie hier. Die Pressemeldung dazu haben wir hier hinterlegt.

 

Kontrollzettel

Wer die Leerung seiner Tonnen dokumentieren möchte, findet hier einen Kontrollzettel zum Ausdrucken und Ausfüllen.

 

VdK gegen neue Müllsatzung

Wie dem Lauterbacher Anzeiger vom 9.11.09 zu entnehmen ist, spricht sich der Kreisverband Lauterbach des VdK gegen die neue Müllsatzung aus. Den ganzen Artikel können Sie hier nachlesen. Wir werden immer mehr.

 

Ein herzliches Dankeschön

Ohne die Unterstützung der vielen Menschen im Kreis (und zum Teil darüber hinaus) ist eine Bewegung wie die Müllrebellen nicht lebensfähig. Wir leben vom Mitmachen aller, da wir selbstverständlich weder über Steuermittel noch über einen hauptamtlichen Apparat verfügen. Wir möchten uns daher hier einmal bedanken für all die fleißigen Unterschriftensammler(innen), Spender(innen) und sonstigen Unterstützer(innen). Habt Dank und macht weiter so. Die Aussichten, diese unsinnige Müllsatzung zu kippen, sind hoch. Wir kämpfen weiter!

 

Antwort vom ZAV

Es hat zwar ca. fünf Wochen gedauert. Aber nun ist sie da, die Antwort des ZAV auf einige unserer Fragen. Hier können Sie sich selbst ein Bild machen. Seite 1, Seite 2, Seite 3, Seite 4. Hier können Sie unsere Stellungnahme zum ZAV-Schreiben nachlesen.

 

Prüfbericht des Landesrechnungshofes

Der Hessische Landesrechnungshof hat heute der Öffentlichkeit einen vergleichenden Bericht über die Abfallzweckverbände vorgelegt. Dem Vorstand des ZAV lag der Bericht bereits seit einiger Zeit vor. Aber wenn man ihn nun liest, wundert man sich nicht, dass von dieser Seite bislang nur Schweigen dazu zu vernehmen war. Der ZAV ist, wen wundert es, mit Abstand Spitzenreiter bei den Sammlungs- und Transportkosten (145 Euro pro Tonne, die beiden besten liegen bei 67 Euro!!!). Auch bei den Kosten für Verwertung und Beseitigung ist der ZAV ganz vorne mit dabei.

Außerdem stellen die Prüfer fest:

"Die Restmüllbeseitigung ist der wesentliche Kostentreiber für die Verwertungs- und
Beseitigungskosten. Maßnahmen zur Reduktion dieser Kosten müssen darauf zielen,
dass Bioabfall und Altpapier bereits bei der Abfallsammlung vom Restabfall separiert
werden."

Und so kommen sie zu dem logischen Fazit:

"Bei den Kosten der Abfallentsorgung besteht ein Potenzial zur Ergebnisverbesserung
durch verstärkte Trennung von Rest- und Bioabfall."

Die Herren vom ZAV dagegen behaupten die Getrenntsammlung von Bioabfall werde das System verteuern.

Fazit: Der Bericht bestätigt einmal mehr die Kritik der Müllrebellen. Dass die Verantwortlichen nicht bereit sind, Lehren daraus zu ziehen ist skandalös.

Hier können Sie den Bericht im Original lesen (S. 51 ff).

 

Juristische Vorprüfung

Da der ZAV mit seiner Satzungsänderung Fakten geschaffen und sein Versprechen mit uns zu verhandeln nicht eingehalten, sahen wir uns gezwungen, eine juristische Vorprüfung zu veranlassen. Den Text unserer Pressemeldung dazu finden Sie hier.

 

Satzung und Änderungssatzung

Wir dokumentieren hier die Satzung und die Änderungssatzung, wie sie der ZAV beschlossen hat. Die Änderung, beschlossen auf Druck der Müllrebellen, bringt für Familien mit Kindern kleine Fortschritte gegenüber der bisher geplanten Regelung. Das System bleibt aber ökologisch unsinnig, unsozial und zutiefst ungerecht. Wir halten das Konzept, für das der ZAV übrigens nach unbestätigten Meldungen ca. 100.000 Euro hinblätterte, für falsch und gesetzeswidrig. Wir haben daher eine juristische Vorprüfung veranlasst.

 

O-Ton ZAV

Eine interessante Pressemeldung des ZAV vom März 2009 finden Sie hier. Wir sind alle gespannt, wie viel davon später mal der Wahrheit entspricht. Eine weitere interessante Meldungen finden Sie hier.

 

Presseerklärung der Müllrebellen zur ZAV-Versammlung vom 6.10.09

Hier können Sie die Presseerklärung der Müllrebellen im Original nachlesen.

 

Offener Brief an Herrn Kopp

Die Vogelsberger Müllrebellen haben in einem offenen Brief an Herrn Kopp (Verbandsvorsteher des ZAV und Bürgermeister von Freiensteinau, FWG) ihre Forderungen verdeutlicht und Fragen gestellt. Wir warten gespannt auf Antwort.

 

Der Müllrebellen-Aufkleber ist da!

Unsere wunderschönen neuen Aufkleber sind da. Man kann sie über Peter Rahm beziehen. Wer nicht so lange warten will, kann sich hier die Datei downloaden und zu Hause selber ausdrucken.

 

Treffen der Müllrebellen

Mittwoch, 30.9., 20 Uhr, Treffen der Müllrebellen mit Filmen von den Demos, neuen Informationen u.v.m. in der Aula der Albert-Schweitzer-Schule in Alsfeld, Schillerstraße 1

 

Feldatal will raus aus dem ZAV

Nach einem Bericht der Alsfelder Allgemeinen hat die Gemeindevertretung von Feldatal einstimmig (!) beschlossen aus Protest gegen die neue Müllsatzung aus dem ZAV auszutreten.

 

Infostand der Müllrebellen

Am Samstag, 26.9., waren die Müllrebellen mit einem Infostand auf dem Alsfelder Marktplatz vertreten. Einen Bericht darüber aus der Osthessen-News können Sie hier lesen.

 

Pressekonferenz der Müllrebellen

Auf einer Pressekonferenz am 23.9. in Alsfeld erläuterten die Müllrebellen wie sie ihren Widerstand gegen die unsoziale und ökologisch unsinnige Müllsatzung des ZAV fortsetzen wollen und welche Forderungen sie erheben.

Hier oder hier kann man nachlesen und anschauen, was die Müllrebellen fordern.

 

Neue Vorschläge des ZAV

Für Familien wird es etwas billiger. Sonst bleibt der ganze Schwachsinn bestehen. Das ist das Fazit der Änderungsvorschläge der CDUSPDFDPFWG-Koalition im ZAV. Wir sollten uns nichts vormachen. Das ist einzig und allein unser Erfolg, dass sich diese Damen und Herren genötigt sahen, etwas zu ändern. Aber das Konzept bleibt dennoch durch und durch unsinnig. Wir machen weiter! Weg mit diesem Schwachsinn! Hier können Sie die Änderungsvorschläge des ZAV im Detail nachlesen.

Müll aus Italien und die Mafia

Hier finden Sie einen interessanten Zeitungsartikel (auch mal zum Nachdenken für alle ZAV-Verantwortlichen) aus der Frankfurter Rundschau vom 24.9.09 zum Thema Müll und Mafia. Der ist besonders interessant wegen des letzten Absatzes und wegen der Tatsache, dass auf der ZAV-eigenen Deponie Bastwald bei Brauerschwend Müll aus Italien deponiert wurde, von dem uns versprochen wurde es sei "harmloser Hausmüll".

Termine

Samstag, 26.9., 10 bis 13 Uhr, Infostand auf dem Alsfelder Marktplatz

Mittwoch, 30.9., 20 Uhr, Treffen der Müllrebellen mit Filmen von den Demos, neuen Informationen u.v.m. in der Aula der Albert-Schweitzer-Schule in Alsfeld, Schillerstraße 1

Montag, 5.10., 9 Uhr, Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des ZAV im Rathaus in Kirtorf, Neustädter Straße 10–12

Dienstag, 6.10., 15 Uhr, Sitzung der Verbandsversammlung des ZAV in der Auerberghalle in Grebenau-Schwarz, Alsfelder Straße 2

Neuer Flyer

Wir haben einen neuen Flyer entworfen, den Sie hier downloaden, ausdrucken und verteilen können.

 

Die Kuh ist noch nicht vom Eis - unsere Demo in Lauterbach

Zur zweiten überparteilichen und friedlichen Demonstration der Vogelsberger Müllrebellen in Lauterbach hatten sich bei herrlichem Wetter rund 800 BürgerInnen an der Bleiche eingefunden. Der Demonstrationszug führte zunächst zum Gebäude des ZAV, wo dem Verbands-Vorsitzenden, Herrn Friedel Kopp, unter großem Jubel bereits über 7000 Unterschriften überreicht wurden, die von den vielen Rebellen im gesamten Vogelsberg innerhalb von nur 14 Tagen gesammelt worden waren.

 Hiermit konnten wir erneut zeigen, dass nicht nur die Demonstrierenden für den Beibehalt der bisherigen Regelungen zur Müllentsorgung sind, sondern die breite Mehrheit in der gesamten Bevölkerung des Vogelsbergkreises!

Herrn Kopp wurde auch mitgeteilt, dass die Unterschriftensammlungen weitergeführt werden und dass wir nicht eher ruhen werden, bis beschlosssen wird, die Entsorgung des Restmülls in der bewährten, sozialen, müllvermeidenden, ökologisch und ökonomisch sinnvollen Art und Weise fortzuführen und die Regelungen zum Sperrmüll wieder herzustellen (Abfuhr zu festen Terminen).

 Nach der Unterschriftenübergabe, wo Herr Kopp unter Pfiffen zusammenfassend mitteilte, der ZAV und dessen Gremien hätten sich immer bemüht und die BürgerInnen sollten sich lieber politisch engagieren und mithelfen, den ZAV zu steuern, ging es über einen Rundkurs zum Marktplatz, wo sich eine Abschlusskundgebung anschloss.

 Hier wurden noch einmal unsere Forderungen dargestellt:

 1. Beibehaltung der alten Abfall-Regelungen

2. Wiederherstellung der Sperrmüllabfuhr zu festen Terminen

3. Beschaffung der Finanzmittel zum Ausgleich der Defizite auf politischem Wege

4. anteilige Heranziehung der bei der Müllentsorgung ehemals partizipierenden Landkreise

 Die demonstrierenden BürgerInnen ließen keinen Zweifel daran, dass der Kampf für eine gerechte, kostengünstige, ökologisch wie ökonomisch sinnvolle Gestaltung der Müllgebühren erst beginnt...

 An dieser Stelle danken wir ausdrücklich noch einmal sämtlichen Mitstreitern, den Unterschriftensammlern wie den demonstrierenden BürgerInnen.

Ebenso danken wir der Stadt Lauterbach für die Unterstützung unserer Abschlusskundgebung sowie Ordnungsamt, DRK und Polizei, die uns sehr zurückhaltend und doch sehr professionell begleiteten.

Sehen Sie sich auch den Bericht und das Video auf osthessen-news.de oder den Bericht mit Video auf extremnews.com an.

 

O-Ton Friedel Kopp

Vor einem knappen halben Jahr machte Herr Kopp vor der Presse folgende Angaben:

Wegen der auslaufenden und gekündigten Verträge für die Sammlung und Entsorgung rechnet der Vorstand mit spürbaren Kostensenkungen, die sich, je nach Einzellos, zwischen 35 und 57 Prozent bewegen. Insgesamt geht Kopp ab 1. Januar 2011 von einem "Mindesteffekt" von 40 bis 45 Prozent Einsparung durch das neue Abfallbeseitigungssystem aus.
Allerdings machte er auch deutlich, dass dies nicht automatisch geringere Müllgebühren im gleichen Umfang bedeuten wird. Natürlich werde sich die Kostenreduzierung "positiv auf die Gebühren auswirken" erklärte der Vorstandsvorsitzende, sie werde sich aber "nicht 1:1 auf die mögliche Gebührensenkungen übertragen lassen" dämpfte er allzugroße Erwartungen.

Entweder hat Herr Kopp seinerzeit bewusst gelogen oder er versucht uns heute an der Nase herumzuführen. Oder wurden seinerzeit die Angebote schöngerechnet, um eine Rekommunalisierung zu verhindern? Auf jeden Fall müssen jetzt alle Zahlen auf den Tisch. Wir Müllrebellen fordern Einsicht in alle Verträge, Akten und Unterlagen.

 

Protokoll der Verbandsversammlung

Hier können Sie das Protokoll der Verbandsversammlung einsehen, auf der die neue Satzung beschlossen wurde. 

 

ZAV in Zahlen jetzt hier!

Wir ersparen Ihnen den Weg ins Kreishaus. Hier können Sie die Jahresrechnungen des ZAV für die Jahre 2006 und 2007 einsehen. Außerdem präsentieren wir Ihnen hier die Eröffnungsbilanz 2009 und den Wirtschaftsplan 2009.